Service für ausländische (Sub-) Unternehmen

Die Arbeit auf dem deutschen Markt hat viele rechtlichen Hindernisse, die sowohl für inländische als auch für ausländische Unternehmen nicht einfach zu navigieren sind.

Die legalen Anforderungen an die Rechnungslegung und Buchhaltung sind immens,  und die Strafen können gerade kleine Unternehmen empfindlich treffen.

 

Durch meinen Beruf als Bilanzbuchhalterin bin ich perfekt vorbereitet, Sie bei der Navigation der rechtlichen Anforderungen zu begleiten. Bei Bedarf steht auch ein mit mir kooperierendes Steuerbüro zur Seite.

 

Sind Sie ein deutsches Unternehmen, das polnische Subunternehmen beauftragt, oder sind Sie selbst ein polnischer Unternehmer, der auf dem deutschen Markt tätig ist? Dann kann ich Sie bei folgenden Tätigkeiten, wenn gewünscht auch in polnisch, unterstützen:

 

  • Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung nach §48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommenssteuergesetzes
  • Registrierung und Kommunikation mit den deutschen Finanzbehörden
  • ELSTER-Anmeldung
  • Zollanmeldung bei Entsendung
  • Überprüfung der Rechnungen und Verträge auf Vollständigkeit und formale Richtigkeit
  • SOKA-Bau Anmeldung
  • Berufsgenossenschaftliche Anmeldung
  • Kommunikation mit der Handwerkskammer, incl. Anzeigepflicht nach § 9 EU / EWR HwV
  • Beantragung einer Betriebsnummer
  • Unternehmerische Beratung bei der Vorbereitung für den Eintritt in den deutschen Markt, incl. Beratung bei der Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente der Herkunftslandes.

 

Sind Sie ein ausländisches Unternehmen, dass bereits eine Niederlassung in Deutschland gegründet hat, und unterliegen Sie hiermit voll dem deutschen Recht? Dann unterstütze ich Sie gerne im Bereich  der Buchhaltung und Lohnbuchhaltung, oder auch als virtuelles Büro.  (LINKS)

 

 

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